Der Bundesrat hat der Novellierung der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) mit geringfügigen Änderungen gegenüber dem im Mai vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf zugestimmt. Ziel der Neuregelung ist, stärker als bisher sicherzustellen, dass die Ermittlung der Bodenrichtwerte und der sonstigen der für die Wertermittlung erforderlichen Daten bundesweit nach einheitlichen Grundsätzen erfolgt. Künftig soll es nur noch zwei Regelungswerke geben. Die wesentlichen Grundsätze sämtlicher bisheriger Richtlinien sollen in eine vollständig überarbeitete Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) in anwenderfreundlicher Form integriert und verbindlich werden. Für weitergehende Hinweise sollen Muster-Anwendungshinweise zur ImmoWertV (ImmoWertA) beschlossen werden. Die neuen Regelungen treten am 01.01.2022 in Kraft.
top of page
bottom of page
Comentarios