Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat zusammen mit dem Umweltbundesamt (UBA) und dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) die „Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden“ veröffentlicht. Jeder Handwerker und Bauherr ist ab sofort verpflichtet, im Bestand von Gebäuden eine qualifizierte Asbesterkundung durchzuführen.
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